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Bildbestellung

 

Für Ihre Fotobestellung füllen Sie nach erfolgreicher Bildrecherche bitte das Bestellformular, das rechts oben auf dieser Seite zum Download bereit gestellt ist, möglichst vollständig aus und schicken es an rba@rbakoeln.de. Das Rheinische Bildarchiv (RBA) liefert gegen Rechnung digitale Reproduktionen und Abzüge.

 

Sie können aber genauso Neuaufnahmen bestellen. Die Fotografen des RBA fertigen Neuaufnahmen von Kunstwerken und Sammlungsobjekten insbesondere in den städtischen Kölner Museen für Sie, sofern das verwaltende oder besitzende Museum dem aus rechtlichen und konservatorischen Bedingungen zustimmen kann. Bitte planen Sie ausreichend Zeit für einen solchen Fotoauftrag ein. Ein Sammlungsobjekt kann verliehen sein oder sich in einem Außendepot befinden. Die Rüstzeiten für Neuaufnahmen nehmen oft mehr Zeit in Anspruch als das Fotografieren selbst. Die Kosten für Reproduktionen, Neuaufnahmen und Verwertungsgebühren sind in der Entgeltordnung des RBA geregelt.


 

Bildrechte

Alle Werke, deren Urheber noch nicht länger als 70 Jahre verstorben sind, unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Reproduktionsgenehmigungen kann ggf. die VG Bild-Kunst Bonn erteilen.

Die Bildlegende muss Informationen zu Hersteller/Urheber, Objekttitel, Entstehungszeit und –ort sowie Besitzer und/oder Verwalter eines abgebildeten Objekts einschließlich einer Signatur oder Inventarnummer liefern und dient der eindeutigen Identifikation des abgebildeten Objekts. Diese Angaben fordern insbesondere die Museen der Stadt Köln für Fotos von ihren Sammlungsobjekten. Diese Angaben sind obligatorische Bedingung für eine Nutzungsgenehmigung des RBA. (Lieferbedingungen als PDF-Datei)

Zusätzlich kann es notwendig sein, einen Urhebervermerk zu ergänzen. Bei Fotos des Rheinischen Bildarchivs ist in den Objektbeschreibungen ggf. ein Hinweis beispielsweise auf die rechtliche Vertretung durch die VG Bild-Kunst enthalten. Dieser Hinweis muss bei einer Nutzung solcher Fotos übernommen und durch eine individuelle Anfrage bei dem jeweiligen Rechteinhaber im Einzelnen abgeklärt werden.

Eine angemessene Beschriftung oder Bildlegende kann beispielsweise lauten: Friedrich Elias Meyer (der Ältere), Gärtnerpaar, Porzellan, Meißen, um 1751/52 (Köln, private Sammlung, Inv.-Nr. xxx.).

Von Bildlegende und Urhebervermerk ist der Bildquellennachweis zu unterscheiden.


 

Bildquellennachweis

Der Bildquellennachweis bei Fotos aus dem Bestand des RBA muss über den Urheber der Fotografie informieren (§ 13 UrhG). Es darf kein Zweifel an der Zuordnung von Bild und Herkunftsnachweis entstehen. Bei Fotos aus dem Bestand des RBA muss der Bildquellennachweis immer lauten:

Foto: © Rheinisches Bildarchiv Köln: Fotografenname (soweit bekannt), RBA-Nr. xxx xxx.

Beispiel: (Foto: © Rheinisches Bildarchiv Köln, Wolfgang Meier, rba_d013160).

 

Unterschied zwischen Bildlegende und Bildquellennachweis

Die Bildlegende informiert über das abgebildete Objekt oder Motiv. Der Bildquellennachweis informiert über den Urheber des Fotos. Bei Fotografenbeständen können beide Bereiche teilweise zusammenfallen.

 

Beispiele für die Bildbeschriftung und Bildquellennachweis:

Objekt:
Friedrich Elias Meyer (der Ältere), Gärtnerpaar, Porzellan, Meißen, um 1751/52 (Köln, private Sammlung, Inv.-Nr. xxx. (Foto: © Rheinisches Bildarchiv Köln, Wolfgang Meier, rba_d013160).

Bauwerk:
Schnütgen-Museum, Köln, Altstadt (Köln), Cäcilienstraße 29 (Foto: © Rheinisches Bildarchiv Köln, Fotograf, RBA 052 313).

Ausstellungsdokumentation:
Stefan Lochner, Meister zu Köln - Herkunft, Werke, Wirkung, Raumaufnahme, Köln, Wallraf-Richartz-Museum, 03.12.1993-27.02.1994, (Foto: © Rheinisches Bildarchiv Köln, Fotograf, rba_c009568).

Reportagefoto:
Reinigungszeremonie in der Ausstellung: Bhutan - Heilige Kunst aus dem Himalaya, 17.03.2010, Köln, Museum für Ostasiatische Kunst (Foto: © Rheinisches Bildarchiv Köln, Fotograf, rba_d022024_01).

 

 


 
 
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